Wie Sie wissen, wird der Steuersatz per 1. Januar 2011 erhöht.
Steuersätze per 1. Januar 2011:
- Normalsatz: 8,0% (vorher 7,6%)
- Reduzierter Satz: 2,5% (vorher 2,4%)
- Sondersatz: 3,8% (vorher 3,6%)
Bis zum 31. Dezember 2010 erbrachte Leistungen unterliegen dem alten, ab dem 1. Januar 2011 erbrachte Leistungen den neuen Steuersätzen.
- Die Beherbergung in der Nacht vom 31. Dezember 2010 auf den 1. Januar 2011 ist zu den alten Steuersätzen steuerbar.
- Pauschalarrangements sind pro rata temporis aufzuteilen.
Für diese Umstellung müssen einige Anpassungen durchgeführt werden. Wir unterscheiden unter Anpassungen die Sie bereits im Vorfeld erledigen können und Anpassungen welche am 31. Dezember 2010 auf 1. Januar 2011 in Frage kommen.